Rechtsberatung und Rechtsvertretung

  • Versicherungsberater beraten ihre Mandanten bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen.
  • Bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Schadensfall vertreten Versicherungsberater ihre Mandanten außergerichtlich gegenüber dem Versicherer.
  • Versicherungsberatern ist es gesetzlich untersagt wirtschaftliche Vorteile von Versicherungsunternehmen anzunehmen (Provisionen, etc.) bzw. eine Abhängigkeit von Versicherungsunternehmen einzugehen.
  • Die Vergütung des Versicherungsberaters erfolgt durch den Mandanten und nicht vom Versicherungsunternehmen.